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   VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04   

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https://dejure.org/2006,14251
VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04 (https://dejure.org/2006,14251)
VG Köln, Entscheidung vom 22.06.2006 - 1 K 2231/04 (https://dejure.org/2006,14251)
VG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 1 K 2231/04 (https://dejure.org/2006,14251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    DDR-Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW ungültig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DDR-Sportwetten-Lizenzen in NRW unwirksam

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    DDR-Sportwetten-Lizenzen in NRW unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DDR-Sportwetten-Lizenzen in NRW unwirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DDR-Sportwetten-Lizenzen in NRW unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    DDR-Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW ungültig

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 1844/02

    ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden

    Auszug aus VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04
    Die Oddset-Wetten werden vorliegend nicht nur in Gera, sondern auch in NRW veranstaltet, da Ort der Begehung einer Straftat im Sinne von § 9 StGB jeder Ort ist, an dem irgendein Teil des strafbaren Tatbestandes verwirklicht worden ist - vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 13.12.2002 - 4 B 1844/02 - und die Klägerin als Vermittlerin für die Sportwetten GmbH Gera in ihrem Betrieb in T. , etwa durch Ausgabe von Spielplänen, Vorkehrungen getroffen hat, um den Abschluss von Sportwettenverträgen zu bewirken.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2002 - 4 B 1844/02 - .

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04
    Der vorliegenden Würdigung des Verhaltens der Klägerin als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit gemäß § 14 OBG in Form einer zumindest tatbestandlichen Beihilfe zur Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels gemäß §§ 284 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB bzw. eines Verstoßes gegen das Sportwettengesetz NRW steht auch nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht - vgl. Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - die dem Sportwettengesetz NRW entsprechenden bayrischen Vorschriften zum staatlichen Sportwettenmonopol in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung - insbesondere weil es eine effektive Suchtbekämpfung nicht sicherstelle - als unverhältnismäßigen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit gewürdigt und darauf hingewiesen hat, dass die Unverhältnismäßigkeit der tatsächlichen Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols auch den Ausschluss der Vermittlung privater Wetten erfasse.
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04
    Oddset-Wetten der in Rede stehenden Art sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der die Kammer in ständiger Rechtsprechung folgt - als Glücksspiel anzusehen, da der Erfolg zumindest überwiegend vom Zufall abhängt, Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.03.2001 - 6 C 2.01 - GewArch.
  • VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2675/04

    Vermittlung von Sportwetten durch private Wettbüros zulässig. - Staatliches

    Auszug aus VG Köln, 22.06.2006 - 1 K 2231/04
    Welche Folgerungen daraus zu ziehen sind, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner jetzigen Ausgestaltung auch gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 43 und 49 EG-Vertrag verstößt, vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 22. Juni 2006 - 1 K 2675/04 -, bedarf angesichts des Inhalts des Feststellungsantrages, der sich ausschließlich auf den Geltungsbereich einer innerdeutschen Erlaubnis bezieht, für den vorliegenden Rechtsstreit keiner Entscheidung.
  • VG Köln, 07.11.2007 - 1 L 1538/07
    vgl. u.a. Urteil der Kammer vom 22. Juni 2006 - 1 K 2231/04 -.
  • VG Köln, 14.07.2006 - 1 L 920/06

    Private Wettbüros für Sportwetten dürfen vorläufig weitermachen

    vgl. u.a. Urteil der Kammer vom 22. Juni 2006 - 1 K 2231/04 -.
  • VG Köln, 14.07.2006 - 1 L 928/06

    Keine Anwendbarkeit des § 14 OBG NRW bei einer Vermittlung von Sportwetten an im

    vgl. u.a. Urteil der Kammer vom 22. Juni 2006 - 1 K 2231/04 -.
  • VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Damit kann ein ordnungsbehördliches Einschreiten, gestützt auf die verfassungswidrigen Rechtsgrundlagen, in dieser Übergangszeit aber nur dann rechtmäßig sein, wenn der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Maßnahmen eingeleitet hat (so auch VG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2006 - 4 K 2657/06 -, a.A. VG Köln, Urt. v. 22.06.2006 - 1 K 2231/04).
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